Nationale Transfers: Die wichtigsten Informationen für Spieler*innen und Vereine

Welche Transferperioden gibt es?

Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar.

Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?

Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels.

Abmeldeadresse: Bodo Peikert, Elsterweg 4, 50389 Wesseling

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?

Bei der Abmeldung ist Folgendes zu beachten: Am Folgetag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel) beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub die Daten für den Vereinswechsel der Passstelle über die Antragstellung Abmeldung online zur Verfügung stellen. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein.

Nach der Online-Abmeldung wird vom Landesverband zeitnah die Freigabe für Freundschaftsspiele erteilt. Liegt vom abgebenden Verein auch die Freigabe für Pflichtspiele vor, wird natürlich auch diese erteilt. Normalerweise ist die Freigabe für Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) allerdings mit der Entrichtung einer Ausbildungsentschädigung des neuen Vereins an den alten Klub verbunden.

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